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Informationen zur geplanten Änderung des GiftTierGesetzes NRW

Das bisherige GiftTierG in NRW ist befristet gültig bis zum 31.12.2025.

Seit dem 09.07.2025 liegt ein Gesetzentwurf vor, der dieses unsinnige Gesetz in ein unbefristetes Gesetz umwandeln will und es noch einmal so verschärfen will, dass eine Giftschlangenhaltung in NRW praktisch komplett verboten ist.
Am 01.12.2025 findet dazu eine Anhörung im Landtag NRW statt.

Gesetzentwurf vom 09.07.2025 727 KB
Stellungnahmen dazu (Stand: 27.11.2025):
Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Tade Rechtswissenschaftliche Fakultät Uni Bonn.pdf 678 KB
 - Stellungnahme Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier, und Artenschutz e. V. 636 KB
- Stellungnahme citizen conservation gGmbh 
  gemeinnützige Organisation von Zoos und Privathaltern zur Erhaltung von bedrohten Arten 
739 KB
- Stellungnahme Pro Wildlife e. V. 1305 KB
- Stellungnahme Dr. med. vet. Nieters, Leitender Kreisveterinärdirektor, Coesfeld 699 KB
- Stellungnahme DGHT e. V. 1361 KB
- und letztlich unsere eigene Stellungnahme 
  in Verbindung mit dem Tierpark Hagenbeck, der EAZA (European Association of Zoos and Aquaria) und dem Aquazoo Düsseldorf
902 KB

 

 

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